RAUCHWARNMELDER
Bei Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 24.06.2005 Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis spätestens bis 31.12.2014.
Wir liefern und montieren nur Rauchwarnmelder führender Hersteller mit fest eingebauter 10-Jahres Lithium Batterie als Einzelmelder, oder Funk-vernetzbare Melder. Über die gesetzliche Vorschrift hinaus empfehlen wir die Montage eines Kohlenmonoxid- (CO Melders), wenn Sie in Ihrem Haus/Wohnung einen offenen Kamin, oder eine Gas,-oder Ölheizung betreiben.
Gerne übernehmen wir auch die jährlich vorgeschriebene Wartung Ihrer Rauchmelder.
RAUCHWARNMELDER
Bei Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 24.06.2005 Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis spätestens bis 31.12.2014.
Wir liefern und montieren nur Rauchwarnmelder führender Hersteller mit fest eingebauter 10-Jahres Lithium Batterie als Einzelmelder, oder Funk-vernetzbare Melder. Über die gesetzliche Vorschrift hinaus empfehlen wir die Montage eines Kohlenmonoxid- (CO Melders), wenn Sie in Ihrem Haus/Wohnung einen offenen Kamin, oder eine Gas,-oder Ölheizung betreiben.
Gerne übernehmen wir auch die jährlich vorgeschriebene Wartung Ihrer Rauchmelder.
WELCHE RAUCHMELDER?
Aufgrund europäischen Rechts dürfen Bauherren und Haus- und Wohnungseigentümer nur Rauchwarnmelder nach der Produktnorm DIN EN 14604 verwenden.
WER MUSS RAUCHMELDER IN WOHNUNGEN INSTALLIEREN?
Verantwortlich für die Installation der Rauchmelder ist der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum).
WER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE WARTUNG?
Verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder ist der Bewohner der Wohnung.
Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm installierten Melder betriebsbereit zu halten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Kostenloses und unverbindliches Angebot.
WELCHE RAUCHMELDER?
Aufgrund europäischen Rechts dürfen Bauherren und Haus- und Wohnungseigentümer nur Rauchwarnmelder nach der Produktnorm DIN EN 14604 verwenden.
WER MUSS RAUCHMELDER IN WOHNUNGEN INSTALLIEREN?
Verantwortlich für die Installation der Rauchmelder ist der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum).
WER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE WARTUNG?
Verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder ist der Bewohner der Wohnung. Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm installierten Melder betriebsbereit zu halten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Kostenloses und unverbindliches Angebot.